Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in der Höhe von € 400,00 kann ab sofort bis 31. Oktober 2023 online beantragt werden.

Das Online-Formular zum Wohn- und Heizkostenzuschuss steht am Sozialserver des Landes Steiermark unter www.soziales.steiermark.at zur Verfügung.

Für Personen ohne Online-Zugang steht Ihnen das Gemeindeamt gerne zur Verfügung, um im Bedarfsfall bei der Abwicklung des Antrages zu unterstützen. Dazu bitte mit einem Lichtbildausweis ins Gemeindeamt kommen.

Richtlinien:

  • Jahresnetto-Haushaltseinkommen des Jahres 2022 von € 30.734,00 darf nicht überschritten werden.
  • Volljährigkeit
  • Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 01. Jänner 2023.

Gesamte Richtlinien für den Wohn- und Heizkostenzuschuss


Automatische Auszahlung (keine Beantragung notwendig!) für alle, die 

  • in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Sozialunterstützung;
  • in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Wohnunterstützung;
  • in der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark bezogen haben