Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in der Höhe von € 400,00 kann ab sofort bis 31. Oktober 2023 online beantragt werden.
Das Online-Formular zum Wohn- und Heizkostenzuschuss steht am Sozialserver des Landes Steiermark unter www.soziales.steiermark.at zur Verfügung.
Für Personen ohne Online-Zugang steht Ihnen das Gemeindeamt gerne zur Verfügung, um im Bedarfsfall bei der Abwicklung des Antrages zu unterstützen. Dazu bitte mit einem Lichtbildausweis ins Gemeindeamt kommen.
Richtlinien:
- Jahresnetto-Haushaltseinkommen des Jahres 2022 von € 30.734,00 darf nicht überschritten werden.
- Volljährigkeit
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 01. Jänner 2023.
Gesamte Richtlinien für den Wohn- und Heizkostenzuschuss
Automatische Auszahlung (keine Beantragung notwendig!) für alle, die
- in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Sozialunterstützung;
- in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Wohnunterstützung;
- in der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark bezogen haben