Hilfe aus dem Katastrophenfonds für Schäden durch Naturgewalten
Das Land Steiermark leistet aus dem Katastrophenfonds Entschädigungen für privates Eigentum, das im Rahmen von Unwettern beschädigt oder vernichtet wurde. Betroffene können sich an die Gemeinde wenden und einen sogenannten „Privatschadensausweis″ einbringen oder online über das e-Government des Landes von zuhause aus erledigen - Online-Antrag.
Umfasst sind Schäden an Gebäuden und Inventar, Ernte, Flur, Vieh und Wald, privaten Straßen und Forstwegen sowie Schäden durch Erdrutsche über € 1.000,-.
Zu beachten gilt:
1. Vor den Aufräumarbeiten ist eine selbstständige fotografische Dokumentation/Beweissicherung anzufertigen.
2. Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
3. Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
Der Katastrophenfonds wirkt subsidiär. Das heißt, Mittel aus dem Katastrophenfonds können für Schäden anteilig gewährt werden, deren Kosten nicht von Versicherungen übernommen werden. Informationen zum Katastrophenfonds finden Sie im Internet unter www.agrar.steiermark.at
Informationsblatt
Foto: Bereichsfeuerwehrverband Hartberg