Geiseldorf

Geiseldorf, das im Jahre 1330 als "Geislendorff" (Dorf der Gisela) erstmals urkundlich genannt wird, ist eine Siedlungsgemeinde der Kolonisationszeit, ein einzeiliges Grabendorf mit Allmende und Gewannflur. Beim Land, das Gisela von Assach (bzw. Schönberg) und ihrem Gemahl Eberhard von Öblarn gehörte, handelt es sich um alten Aribonenbesitz. Er war von Raffold von der Traisen an Adalbero von Feistritz, von diesem an seine Gattin Gisela übergegangen. Sie also hat vermutlich mit ihrem zweiten Gemahl, Eberhard von Öblarn, das Dorf derGisela=Geiseldorfum 1140 gegründet.

Nachdem die Ehe ohne Kinder geblieben war, kam ein Großteil des Besitzes an die Dunkelsteiner, dann an die Puchheimer. Lediglich ein Teil von Geiseldorf fiel an das Geschlecht der Schönberger. Dieser Teil gelangte später an das Stift Vorau, er wird 1358 vom Salzburger Erzbischof bestätigt. 1445 hatte Vorau acht Untertanen in Geiseldorf, davon war der Amtmann vom Zins befreit. Die restlichen sieben Bauern besaßen zwei Höfe, vier halbe Höfe, und sechs Hofstätten. 1531 verkaufte Vorau den Geiseldorfer Besitz an Bernhard von Teuffenbach auf Obermayerhofen, sodaß im Laufe der Zeit ganz Geiseldorf in die Hand der Teuffenbacher kam. Lediglich ein Hofwarder Johanniterkommende Fürstenfeld untertan.

1542 bestand Geiseldorf aus 15 Höfen, einer davon war öde. Auf diesen Höfen gab es 28 Pferde, drei Fohlen, 32 Ochsen, 43 Kühe, 63 Schweine und verschiedenes Jungvieh. 1644 gelangte Geiseldorf an Karl Graf Saurau, damals Landeshauptmann, der das Dorf der Herrschaft Schielleiten einverleibte. Bis zur Aufhebung der Grundherrschaften blieb Geiseldorf bei Schielleiten.

Aufgrund seiner Grenzlage hatte auch Geiseldorf verschiedene Verheerungen über sich ergehen zu lassen. 1418 fielen die Ungarn ein, 1532 die Türken, 1605 die Haiducken, 1704 und 1707 die Kuruzzen, die das Dorf vollständig niederbrannten. Wegen Holzmangels schritt der Wiederaufbau nur langsam voran, denn Holz war in der Gegend rar und die Herrschaft Schielleiten stellte solches nicht zur Verfügung. Die Verwaltung des Dorfes wurde bis 1849 von einem gewählten Dorfrichter besorgt, Peter Heilling, Mörtt Bendl und Mathis Ulz sind als solche bekannt. Hauptaufgabe des Dorfrichters, des Dorfgerichts, war die Verwaltung der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Dorfes, während die rechtlichen Angelegenheiten dem grundherrlichen Gericht oder dem Burgfriedsgericht vorbehalten waren. Ihre Bestimmungen wirkten häufig ins Dorfrecht hinein. Weil ja die Dorfsiedlungen oft in einer Siedlungsgemeinschaft von Bauern bestanden, bedurften auch ihr Verhältnis untereinander, wie zum Beispiel bei der Nutzung der Allmende, oder ihr Verhältnis zur Grundherrschaft einer Regelung. Diese Regelung erfolgte eben durch den Grundherrn im Einvernehmen mit den Dorf genossen, der Dorfrichter wurde daher auch vom Grundherrn eingesetzt. Wenn mehrere Grundherren im Dorf begütert waren, so stellte die Grundherrschaft mit den meisten Untertanen in der Regel den Dorfrichter. Dieser konnte auch von den Dorfgenossen gewählt werden, seine Wahl bedurfte dann aber der Zustimmung der Grundherrschaften.

Als im Jahre 1770 die Volkszählung durchgeführt wurde, hatte Geiseldorf 128 Einwohner, das Dorf war Numerierungsabschnitt der Pfarre Waltersdorf und in der Folge Steuer- und Katastralgemeinde. 1850 wurde Geiseldorf selbständige Ortsgemeinde, Anton Schröck ist als erster Bürgermeister überliefert.
Ortsteil Geiseldorf
Ortsteil Geiseldorf
Kapelle in Geiseldorf