(Dorf, KG, 146,77 ha, Gem. St. Magdalena)
1371 Langenpach, 1466 Lengenpach, 1529 und 1572 Lenngenpach, 1540, 1632, 1640 Lengenpach, 1651 und 1697 Lengenbach, 1695 Lengbach, 1712 Langenbach, 1749 Längenbach.
Das Dorf wurde wahrscheinlich von den Herren von Dunkelstein in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts als Haufendorf mit Gewannflur am langen Bach, nach dem es benannt ist, gegründet. Es dürfte ursprünglich sieben halbe Höfe oder Huben umfaßt haben. Durch die Ehe der Margarete von Puchheim mit Gottschalk von Neuberg im Jahre 1326 kam das Dorf von den Erben der Dunkelsteiner, den Puchheimern, zur Herrschaft Wörth-Neudau und verblieb bei letzterer bis zur Grundentlastung. Die ersten Längenbacher sind anläßlich des Türkeineinfalles von 1529 als Geschädigte genannt (Steffan Karner, Leopold Mandl, Cristan Sampl, Michel Wachter, Lagkner, Hanns Ringkh). Im Musterregister der Pfarre Neudau von 1540 sind sechs Bauern genannt, die zur Musterung erschienen.
Nach dem Rauchsteuerverzeichnis der Herrschaft Neudau von 1572 umfaßte das Dorf einen Hof, vier Halbhöfe und fünf Erb (= 1/4 Höfe). Im Leibsteuerverzeichnis von 1632 sind sieben gestiftete Huben genannt, dazu noch fünf Dienstboten, im Rauchfanganschlag von 1640 ist es zusammen mit Mitterndorf veranschlagt, mit dem zusammen es 15 halbe Huben hatte. Im Neudauer Urbar von 1651 werden sieben Höfe mit namentlich genannten Untertanen angeführt, von denen jeder 4 Schilling Grundzins, 3 Pfennig Mahdgeld, 12 Pfennig Wachtgeld, 3 Hühner, 30 Eier, 2 Käse und 2 Grazer Viertel Forsthafer zu entrichten hatte. Im Urbar von 1666 ist vermerkt, daß jeder von ihnen um 40 Gulden kaufrechtig wäre, d.h. sie hatten wohl vorher um 40 Gulden das Kaufrecht für ihre Höfe erworben.
Außer den sieben Bauern gab es damals in Längenbach auch eine Hofstatt und zwei Freihäusl (= Keuschler). Um die Mitte des 18. Jahrhunderts waren diese Höfe nach dem Th. K. außer mit Gelddienst mit täglicher Hand- oder Zugrobot belastet und hatten auch ihren Anteil an den 52 Ruthkälbern zu stellen, die die Untertanen der Herrschaft Neudau zu liefern hatten, wofür sie die übliche Bonifikation erhielten. Außer den 7 Bauern gab es damals bereits 3 Kleinhäusler, von denen einer außer dem Gelddienst 12 Tage, die beiden anderen je 6 Tage Handrobot im Jahr an die Herrschaft zu leisten hatten.
Längenbach war ein Grünungsdorf und eine Siedlungsgemeinde der Kolonisationszeit mti Dreifelderflur und Allmende, die später aufgeteilt wurde. Nach dem F.K. von 1822 gab es folgende Felder: Hochackerfeld, Baierfeld, Pointgemoß, Großefeld, Lußgstaudich. An der Spitze der Dorfgemeinde stand ein gewählter Dorfrichter, der vom Grundherrn bestätigt wurde (1651 Georg Goger, 1695 Andre Pichler, 1696-1699 Hans Wietrich, 1712 Gregor Sämpl). Bei der 1770 durchgeführten Volkszählung wurde Längenbach ein Numerierungsabschnitt der Pfarre Neudau und damit Steuer- und Katastralgemeinde.
Einwohner: 1770 79, 1782 74, 1810 47, 1812 41, 1837 und 1846 76, 1869 83, 1880 81, 1890 65, 1900 75, 1910 69.
Als das Dorf in der Nähe der Grenze war Längenbach immer wieder schweren Heimsuchungen ausgesetzt. Wahrscheinlich ist es im Frühjahr 1418 beim Ungarneinfall zerstört worden (1/I 105), beim Türkeneinfall von 1529 hat es schwer gelitten (1/i 117). Wenn auch nur ein Hof abgebrannt ist, wurden sieben Personen weggeschleppt und zahlreicher Hausrat geraubt. Das hinter Wäldern versteckte Dorf wurde von den Kuruzzen beim Einfall im Jahre 1704 nicht entdeckt und daher verschont, wurde aber beim Einfall Bezerédys am 27. August 1709 von den Kuruzzen niedergebrannt (1/I 292).
Das Dorf hatte damals sieben Hofstätten. Später wurde das Dorf noch zweimal von den Kuruzzen ausgeraubt. Als die Schadenerhebungskommission am 15. Juli 1712 in Längenbach amtierte, war nur mehr eine Hofstatt öde, d.h. alle anderen waren bereits wieder aufgebaut, aber noch nicht vollständig. Beim Wiederaufbau und wegen des Ankaufs von Vieh haben sich die Längenbacher in große Schulden gestürzt. Mit Holz hat ihnen die Herrschaft geholfen. Die Gründe haben sie ab 1711 wieder anbauen können. Die Robot haben sie anfangs nur zweimal in der Woche verrichtet, 1712 bereits an drei Tagen, außer der Schnitt-, Mahd- und Weingartenarbeit, die sie täglich zu leisten hatten.
Grundzins haben sie bis 1712 keinen entrichtet, nur den Holzhafer (= Forsthafer) haben sie seit zwei Jahren gegeben, ebenso die Kleinrechte. Zwei Längenbacher waren bei den Einfällen von den Kuruzzen mitgenommen worden, für deren Auslösung sie Ranzionen zahlen mußten (für Hannß Grill 69 Gulden, für Hannß Peinsipp 12 Gulden). Den Zehent hatte der Pfarrer von Neudau. Beim Überfall Esterházys am 14. Oktober 1708 büßten die Längenbacher wieder Vieh ein (1/I 307). Beim Wiederaufbau wurden auch Schwaben herangezogen, die der Grundherr Franz Karl Graf Kottulinsky im September 1712 in Wien getroffen hatte. Um sie unterbringen zu können, wurden die Bauernhöfe geteilt.
Im Jahre 1714 schloß die Herrschaft mit sieben Schwarzwäldern einen Vertrag, wonach jedem ein halber Grund um 20 Gulden verkauft wurde, wovon er bei jeder Besitzänderung einen Kaufbrieb nebst den gebräuchlichen Brief- und Taxgeldern bezahlen sollte. Jeder sollte wöchentlich nur drei Tage Handrobot neben dem Jagen und den Grazer Fuhren zu leisten haben, wobei zwei zusammen jeder nur ein Pferd einzuspannen haben. Statt der Fuhrrobot sollten sie zusammen 6 Gulden jährlich reichen. Als Kleinrechte hatten sie für diesen halben Grund zwei Hennen, 15 Eier, einen Käse und ein Wecht Forsthafer abzuführen. Von den anderen Dienstbarkeiten wie Wochenkälber, Gespunst, Bannweingelder sollte jeder nur die Hälfte eines ganzen Bauern zu leisten haben. Die Längenbacher Schwaben verschwanden aber 1717 spurlos, so daß sieben Einheimische wieder die ganzen Höfe bewirtschafteten (1/I 330).